Jede/r Bürger/in ist verpflichtet, sich bei einer Wohnsitzänderung innerhalb von drei Tagen an der neuen Adresse anzumelden und von der alten Adresse abzumelden.
Eine Ummeldung aufgrund einer Namens- oder Staatsbürgerschaftsänderung ist innerhalb von drei Monaten bei der Meldebehörde vorzunehmen.
Weitere Informationen auf www.help.gv.at
Erklärung über Haupt- und Nebenwohnsitz: Siehe Meldepflicht und weiters Hauptwohnsitz