Nationalratswahl - Sonntag, 29.09.2024

Am Sonntag, 29. September 2024 sind 2.971 Wahlberechtigte in Waizenkirchen zwischen 07:30 und 14:00 Uhr aufgerufen, an der Nationalratswahl teilzunehmen. Die Marktgemeinde Waizenkirchen ist in vier Wahlsprengel eingeteilt. Die Wahllokale sind für alle Wahlberechtigten in der Mittelschule Waizenkirchen, Hueberstraße 18, (barrierefrei) eingerichtet. An der Wahl können nur Wahlberechtigte teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind. Wahlberechtigt sind alle Personen die am Stichtag (09. Juli 2024) in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden und spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben werden.


Jedem Wahlberechtigten der Marktgemeinde Waizenkirchen wird bis Ende August 2024 eine sogenannte „Amtliche Wahlinformation“ übermittelt, in der die fortlaufende Nummer des Wählerverzeichnisses, der Wahlsprengel, das Wahllokal und die Wahlzeit aufscheint. 


Nehmen Sie zur Wahl den gekennzeichneten Abschnitt der amtlichen Wahlinformation und einen amtlichen Lichtbildausweis (verpflichtend) mit. Sie erleichtern damit die Arbeit der Wahlbehörde!


Stimmenabgabe durch Wahlkartenwähler
Sollten Sie sich am Wahltag an einem anderen Ort als in Ihrer Heimatgemeinde aufhalten oder aus gesundheitlichen Gründen kein Wahllokal aufsuchen können, so können Sie nur mit einer Wahlkarte wählen. Diese ist mündlich (persönlich, nicht telefonisch) oder schriftlich (mit der personalisierten Anforderungskarte oder elektronisch im Internet über www.meinewahlkarte.at) zu beantragen. Schriftlich kann die Wahlkarte bis zum 4. Tag vor der Wahl (Mittwoch, 25.09.2024) bzw. mündlich bis zum 2. Tag vor der Wahl (Freitag, 27.09.2024, 12:00 Uhr) beantragt werden - in beiden Fällen müssen Sie Ihre Identität nachweisen, z.B.: durch einen amtlichen Lichtbildausweis oder Angabe der Passnummer. 

Mit der Wahlkarte können Sie sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Weg der Briefwahl oder am Wahltag in jedem Wahllokal wählen.


Unter www.bmi.gv.at/selbstauskunft können Sie Ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis kontrollieren.