Fernpendlerbeihilfe

Abgabe des Antrages beim Wohnsitzgemeindeamt oder Einsendung an das Land OÖ unter Angabe der steuerpflichtigen Bezüge des Vorjahres (ersichtlich im Jahreslohnzettel unter der Kennzahl 245). Bei Überschreitung der Jahresbruttoeinkommensgrenze in der Höhe von € 21.500 ist eine Kopie der Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe erforderlich.

Die Höhe der Beihilfe:

  • 25 km bis einschließlich 49 km: 144,-- €
  • 50 km bis einschließlich 74 km: 203,-- €
  • 75 km und mehr: 279,-- €

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Zuständig