Jugend

Jugendtaxi

In Waizenkirchen gibt es bereits seit einigen Jahren das sogenannte „Jugendtaxi“. Damit möchte die Gemeinde Waizenkirchen eine kostengünstige und sichere An- und Abreise für Jugendliche zu ihren Freizeitaktivitäten ermöglichen. 

Am Marktgemeindeamt Waizenkirchen ist jederzeit ein Sammelpass für Jugendliche zwischen 16 und 19 Jahren, Zivil- und Präsenzdiener, Studenten und Lehrlinge erhältlich. In diesen Sammelpass wird jede Fahrt vom Taxifahrer eingetragen. 

Am Ende jedes Halbjahres wird der Pass an das Marktgemeindeamt retourniert. Wir überweisen dann an die angeführte Bankverbindung die Hälfte der Kosten, maximal aber € 30 pro Halbjahr.



INFORMATIONEN UND RICHTLINIEN:


Der Betrieb für Jugendtaxis in der Marktgemeinde Waizenkirchen ist durch folgende Richtlinien und Bestimmungen geregelt:

Die Nutzung und Ausstellung eines Jugendtaxiausweises, ist auf Jugendliche beschränkt, die in Waizenkirchen ihren ordentlichen Wohnsitz haben.

Prinzipiell sind Jugendliche im Alter zwischen 16 und 19 Jahren berechtigt, das Jugendtaxi in Anspruch zu nehmen. Weiters sind Studenten, Präsenz- und Zivildiener, sowie Lehrlinge mit entsprechendem Nachweis maximal bis zum vollendeten 25. Lebensjahr berechtigt. 

Jeder Jugendliche muss sich auf der Wohnsitzgemeinde einen Jugendtaxiausweis mit laufender Nummer ausstellen lassen.

Die Gültigkeitsdauer des Jugendtaxiausweises wird durch den Abrechnungszeitraum bestimmt. Dieser wird mit 1.1. – 30.6. und 1.7. – 31.12. eines laufenden Kalenderjahres geregelt. Die Gültigkeit darf jedoch die generelle Altersgrenze nicht überschreiten. 

Der Taxilenker ist verpflichtet, jeden Jugendlichen nach Hause zu bringen und so lange zu warten, bis der Jugendliche das Haus betreten hat. 

Verrechnet werden ausschließlich die Kosten der Heimfahrt.

Die Festlegung der Höhe der geförderten Kosten und des Gültigkeitszeitraums, obliegt der Marktgemeinde Waizenkirchen.

Die Nutzung des Jugendtaxis ist auf Freitag, Samstag und Sonntag, sowie auf den Tag vor Feiertagen beschränkt. Die Rückfahrt ist spätestens um 3:00 Uhr anzutreten.

Jeder Missbrauch und Verstöße gegen die Nutzungsbestimmungen ziehen den Verlust des Jugendtaxiausweises nach sich.

Fälschung und Manipulation des Jugendtaxiausweises sind Betrug und werden strafrechtlich verfolgt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vergütung.

Auf dem Jugendtaxiausweis wird die Einreichfrist für die Verrechnung eingetragen.


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