Förderung für die Regenwassernutzungsanlage

wasserbehälter

FÖRDERUNG FÜR DIE REGENWASSERNUTZUNGSANLAGE

Die Marktgemeinde Waizenkirchen fördert die Ausstattung von Wohngebäuden mit Regenwasseranlagen, um den Verbrauch hochwertigen Grund- und Quellwassers durch die Verwendung von Niederschlagswasser zu verringern.

Gefördert wird die Ausstattung von Wohngebäuden (Ein- und Mehrfamilienhäuser) mit Regenwasseranlagen.

Eine Regenwassernutzung hat viele Vorteile:

  1. Ressourcenschonung und Schutz des Trinkwassers
  2. Verringerung der Abflussspitzen im Kanal
  3. Kosteneinsparung durch geringere Dimensionierungen im Kanalnetz
  4. Hochwasserschutz ua.

 Förderungsfähig sind folgende Maßnahmen:

  • Anschaffung, Bau und Installation eines Speichers einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten,
  • Anschaffung und Installation eines separaten Leitungssystems (vom Dach über Speicher zu den Verbrauchsstellen), ausgeschlossen von der Förderung sind Dachrinnen und Fallrohre,
  • Anschaffung und Installation von technischen Bauteilen (z.B. Hauswasserautomat, Ventile, Hähne),
  • Umrüstung bestehender Erdöltanks und Abwassergruben

Die Förderung wird ausgeschlossen:

  • wenn für diese Maßnahme Mittel aus anderen Förderungsprogrammen bereits in Anspruch genommen werden,
  • für bereits bestehende Anlagen,
  • wenn die Maßnahme bereits begonnen wurde bzw. abgeschlossen ist.

Förderungsgrundsätze:
Die Regenwasseranlagen sind nach etwaigen Richtlinien und Empfehlungen höherrangiger Behörden zu erstellen und zu betreiben. Weiterhin sind die einschlägigen Ö-Normen zu berücksichtigen.

Arbeiten an der Trinkwasserinstallation (z.B. Trinkwassernachspeisung) sind ausschließlich von befugten Installationsfirmen durchzuführen.

Bei der Materialwahl des Rohrleitungsnetzes sind aus Korrosionsgründen Kunststoffrohre empfehlenswert.

Art, Umfang und Höhe der Zuschüsse:
Der Zuschuss wird gemäß Pos. 8 nach Abschluss der Maßnahme und nach Vorlage der Rechnung mit einem Fördersatz von € 50,00/m³ Nutzinhalt, max. € 500,00 gewährt.

Inkrafttreten:
Diese Förderungsrichtlinien treten mit 01.01.2020 in Kraft, eine rückwirkende Förderung für bereits errichtete Anlagen ist nicht möglich.

Auf die Auszahlung der gewährten Zuschüsse besteht kein Rechtsanspruch. Sie werden nur in dem Umfang ausbezahlt, soweit die dafür im Haushalt vorgesehene Mittel nicht ausgeschöpft sind.

Regenwasseranlagen sind Einrichtungen, die über Dachflächen ablaufendes Niederschlagswasser zur weiteren Verwendung im häuslichen Bereich sammeln, z.B. für die Gartenbewässerung, gegebenfalls für die WC-Spülung.

Formular:

 Antrag auf Förderung der Regenwassernutzung

Richtlinien Regenspeicheranlagen Waizenkirchen