Gewerbe- und Wirtschaftsförderung

Die Marktgemeinde Waizenkirchen kann aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 20.3.1997 natürlichen und juristischen Personen, die im Gemeindegebiet Waizenkirchen einen Handels-, Gewerbe-, Industrie- oder Fremdenverkehrsbetrieb führen bzw. gründen, zur Förderung von Betriebsneugründungen bzw. zur Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen Förderungen gewähren. Genauere Details entnehmen Sie bitte den Richtlinien für Wirtschafts- und Arbeitsplatzförderungsmaßnahmen.

Formulare