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Immer häufiger führt plötzlich auftretender Starkregen zu Überschwemmungen - auch fernab von Gewässern. Diese Hangwasserereignisse treten zumeist ohne Vorwarnzeit und sehr lokal auf.
Aus diesem Grund wurde seitens der Oö. Landesregierung in den letzten Jahren die Ausarbeitung einer Hangwasserhinweiskarte vorangetrieben. Diese Hangwasserhinweiskarte soll den jeweiligen Behörden und den möglicherweise von Hangwasser betroffenen Bürgern, eine Unterstützung zur Beurteilung einer eventuell vorhandenen Gefahr geben.
Das neue Kartenmaterial steht allen Interessierten kostenlos auf der Homepage der Oö. Landesregierung, sowie unter Doris.at zur Verfügung.
Die Gemeinde ist verpflichtet, diese Hinweiskarte sowohl bei Widmungsverfahren, wie etwa bei der Schaffung neuer Siedlungsräume, als auch bei Baubewilligungsverfahren mit einzubeziehen. So ist etwa für die Projektierung eines neuen Siedlungsgebietes, im Falle einer Hangwassergefährdung, ein entsprechendes Oberflächenwasserkonzept zu erstellen, welches die Risiken für zukünftige Eigenheimbesitzer in diesem Bereich entsprechend den Vorgaben vermindert. Im Zuge eines Baubewilligungsverfahrens sind die zur Vermeidung von Hangwasserschäden notwendige Maßnahmen zu beurteilen und gegebenenfalls vorzuschreiben. Die Baubehörde ist verpflichtet, im Falle einer notwendigen Inanspruchnahme fremder Grundstücke für die Hangwasserableitung, erforderlichenfalls wasserbautechnische Projektunterlagen über die Entsorgung und Ableitung der Hang- und Oberflächenwässer zu verlangen.
Grundsätzlich sind Objekte so zu planen, dass sie durch die Wahl des Errichtungsortes und der Errichtung des Objektes selbst, keinen Schaden durch Hangwasserabflüsse erleiden können. Darüber hinaus dürfen Dritte durch die geplanten Maßnahmen keine nachteiligen Folgen erleiden. Hierfür ist das Planungsbüro verantwortlich.
Bei der Beurteilung eines Hangwasserrisikos im Zuge der Einreichplanung sind folgende Projektausarbeitungsvarianten zu beachten:
Einfache Projektausarbeitung
Vertiefte Projektausarbeitung
Es ist seitens der Marktgemeinde keineswegs gewollt mit dieser Risikokarte den Bauwerbern eine weitere Last aufzubürden, sondern für vorhandene Gefahren zu sensibilisieren und die Bevölkerung bereits vorab eines Schadensereignisses vor diesem zu bewahren.