Melderecht

Jede/r Bürger/in ist verpflichtet, sich bei einer Wohnsitzänderung innerhalb von drei Tagen an der neuen Adresse anzumelden und von der alten Adresse abzumelden.

Eine Ummeldung aufgrund einer Namens- oder Staatsbürgerschaftsänderung ist innerhalb von drei Monaten bei der Meldebehörde vorzunehmen.

Weitere Informationen auf www.help.gv.at

Erklärung über Haupt- und Nebenwohnsitz: Siehe Meldepflicht und weiters Hauptwohnsitz

Zuständig