Tierzuchtförderung (Ankauf von Vatertieren)

Anträge sind mündlich an die Gemeindekassa zu richten. Vorzulegen sind Abstammungsnachweis, Rechnung und Zahlungsbestätigung im Original. Der Gemeinderat der Marktgemeinde Waizenkirchen hat mit Beschluss vom 21.03.2002 folgende Tierzuchtförderung beschlossen: Der Ankauf von Vatertieren - Stiere, Eber, Widder, Ziegenböcken - die für die allgemeine Zucht verwendet werden, wird durch eine Beihilfe in nachstehender Höhe gefördert:

  • Für gekörte Stiere:
    * der Zuchtwerteklasse A - 15 % vom Ankaufspreis höchstens € 330,--
    * der Zuchtwertklasse C,D - 15 % vom Ankaufspreis, höchstens € 260,--
  • Für gekörte Eber:
    * der Zuchtwertklasse I - 10 % des Ankaufspreises, höchstens € 150,--
    * der Zuchtwertklasse II - 10 % des Ankaufspreises, höchstens € 110,--
  • Für gekörte Widder:
    * der Zuchtwertklasse I b - 10 % des Ankaufspreises, höchstens € 40,--
    * der Zuchtwertklasse II a - 10 % des Ankaufspreises, höchstens € 30,--
  • Für gekörte Ziegenböcke:
    * der Zuchtwertklasse I b - 10 % des Ankaufspreises, höchstens € 40,--
    * der Zuchtwertklasse II a - 10 % des Ankaufspreises, höchstens € 30,--