Beim Bezirksgericht Grieskirchen gelten ab dem 01.01.2016 die Amtstage wie folgt:
Parteiöffentliche Tage: Dienstag bis Donnerstag von 07:30 bis 15:30 Uhr
Parteienverkehr: Dienstag bis Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Amtstag: Dienstag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Ein Zugang zum Bezirksgericht Grieskirchen ist ab 01. Jänner 2016 ausschließlich an den Parteiöffentlichen Tagen möglich.