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Die Marktgemeinde Waizenkirchen übernimmt die für die Jungmusiker der Musikkapelle Waizenkirchen an der Landesmusikschule zu leistenden Schulgeldbeiträge auf die Höchstdauer von 3 Jahren. Für die Übernahme des Schulgeldes wurden folgende Bedingungen festgelegt: · Die Musikschüler müssen sich verpflichten, pro gefördertem Ausbildungsjahr (höchstens 3 Jahre) zwei Jahre beim Musikverein aktiv mitzuwirken (z.B. 3 Jahre Ausbildung = 6 Jahre aktive Mitgliedschaft). Die Proben beim Musikverein Waizenkirchen regelmäßig und pünktlich zu besuchen und an den jeweiligen Ausrückungen teilzunehmen. · Wird die Verpflichtung nicht eingehalten, sind die Ausbildungskosten an die Marktgemeinde Waizenkirchen aliquot zurückzuzahlen. · Förderungsanspruch haben Eltern solange, wie Sie für den/die Schüler/in Familienbeihilfe beziehen.